9. Staatskapitalismus
Unter Staatskapitalismus verstehen wir das Staatseigentum an industriellen Produktions- und Handelsmitteln, an und mit denen Lohnabhängige einen Mehrwert produzieren und realisieren, den sich der politische Gewaltapparat aneignet. Staatseigentum an industriellen Produktions- und Handelsmitteln ist institutionell-überpersönliches Eigentum des politischen Gewaltapparates. Die ManagerInnen der Staatsfirmen und die regierenden BerufspolitikerInnen üben staatskapitalistische Eigentumsfunktionen aus. Staatsfirmen – überwiegend Rohstoff- und Verkehrsunternehmen – stellen innerhalb des Privatkapitalismus lediglich eine staatskapitalistische Tendenz dar. Dort, wo der überwiegende Teil der industriellen Produktions- und Handelsmittel verstaatlicht ist beziehungsweise der politische Gewaltapparat quasi ein Eigentumsmonopol ausübt, ist der Staatskapitalismus eine herrschende Produktionsweise. Besonders ausgeprägt war der Staatskapitalismus in marxistisch-leninistischen Parteidiktaturen in Eurasien, Afrika und auf Kuba. Der Staatskapitalismus ist absolut sozialreaktionär.
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